Als '''befreiten Betreuer''' bezeichnet man einen Betreuer, der verschiedenen [[Genehmigungspflichten]] bei der Geldanlage sowie der Pflicht der jährlichen [[Rechnungslegung]] nicht unterliegt. | Als '''befreiten Betreuer''' bezeichnet man einen Betreuer, der verschiedenen [[Genehmigungspflichten]] bei der Geldanlage sowie der Pflicht der jährlichen [[Rechnungslegung]] nicht unterliegt. |