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Achtung: die Regelungen über befreite Betreuer befinden sich ab 2023 in § 1859 BGB und gelten nun auch für Geschwister. Die nachstehenden Ausführungen werden noch überarbeitet.
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Als '''befreiten Betreuer''' bezeichnet man einen Betreuer, der verschiedenen [[Genehmigungspflichten]] bei der Geldanlage sowie der Pflicht der jährlichen [[Rechnungslegung]] nicht unterliegt.
 
Als '''befreiten Betreuer''' bezeichnet man einen Betreuer, der verschiedenen [[Genehmigungspflichten]] bei der Geldanlage sowie der Pflicht der jährlichen [[Rechnungslegung]] nicht unterliegt.
 
[[Bild:Bericht.jpg|right]]
 
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