Umfasst der [[Aufgabenkreis]] des Betreuers die [[Vermögenssorge]], sind auf seine Tätigkeit die Bestimmungen für die Rechnungslegung (§{{Zitat de §|1840|bgb}} ff. BGB) anzuwenden. | Umfasst der [[Aufgabenkreis]] des Betreuers die [[Vermögenssorge]], sind auf seine Tätigkeit die Bestimmungen für die Rechnungslegung (§{{Zitat de §|1840|bgb}} ff. BGB) anzuwenden. |