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Hält das Betreuungsgericht in einem Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung die Bestellung eines [[Verfahrenspfleger]]s für erforderlich, muss es grundsätzlich durch die rechtzeitige Bestellung des Verfahrenspflegers und dessen Benachrichtigung vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305).
 
Hält das Betreuungsgericht in einem Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung die Bestellung eines [[Verfahrenspfleger]]s für erforderlich, muss es grundsätzlich durch die rechtzeitige Bestellung des Verfahrenspflegers und dessen Benachrichtigung vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305).
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==Videos und Podcasts==
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-43-aufhebung-wenn-eine-betreuung-nicht-mehr-gewollt-wird/ Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Aufhebung der Betreuung]
    
==Literatur==
 
==Literatur==