Der Betreuer kann einen Heimvertrag fristlos kündigen, wenn er durch ein Hausverbot des Heimtragers gehindert wird, Kontakt mit dem Betreuten aufzunehmen und hierdurch die Erfullung seiner Betreuerpflichten nicht mehr gewahrleistet ist: LG Kempten BtPrax 2001, 171 | Der Betreuer kann einen Heimvertrag fristlos kündigen, wenn er durch ein Hausverbot des Heimtragers gehindert wird, Kontakt mit dem Betreuten aufzunehmen und hierdurch die Erfullung seiner Betreuerpflichten nicht mehr gewahrleistet ist: LG Kempten BtPrax 2001, 171 |