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Er hat also im Namen des Betreuten Steuererklärungen abzugeben, Nichtveranlagungsbescheinigungen zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen bei Banken und Sparkassen zu erteilen.
 
Er hat also im Namen des Betreuten Steuererklärungen abzugeben, Nichtveranlagungsbescheinigungen zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen bei Banken und Sparkassen zu erteilen.
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Sollte der Betreuer eine Steuerhinterziehung des Betreuten feststellen, sollte er unverzüglich eine Selbstanzeige erstatten und somit sich und den Betreuten aus der Strafbarkeit für Steuerstraftaten befreien.
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Soweit der Betreuer nicht sicher ist, ob der Betreute zu früheren Zeiten Steuern hinterzogen hat, sollte er sich unverzüglich zur Vermeidung eigener Steuerstrafbarkeit Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben oder Unterlassen der Steuererklärung ist der Betreuer selbst für die Steuerschuld verantwortlich ({{Zitat de §|69|ao_1977}} AO).
    
In Frage kommen grundsätzlich alle Steuerarten, in der Praxis betrifft die Tätigkeit meist:
 
In Frage kommen grundsätzlich alle Steuerarten, in der Praxis betrifft die Tätigkeit meist:
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*Erbschafts-/Schenkungssteuer
 
*Erbschafts-/Schenkungssteuer
 
*Grundsteuer/Grunderwerbssteuer
 
*Grundsteuer/Grunderwerbssteuer
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Rechtsprechung:
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'''Finanzgericht Niedersachsen, Beschluss vom 11.02.2002, 2 S 11/00; BtPrax 2003, 230 = FamRZ 2003, 1511''':
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Steuerbescheide an einen hinsichtlich der Vermögenssorge unter Pflegschaft stehenden/Betreuten können wirksam nur an den Pfleger/Betreuer bekannt gegeben werden.
    
==Steuerrechtliche Seite der ehrenamtlichen Betreuung==
 
==Steuerrechtliche Seite der ehrenamtlichen Betreuung==