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==Vertretung des Betreuten in steuerrechtlicher Hinsicht]
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==Vertretung des Betreuten in steuerrechtlicher Hinsicht==
 
Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]] (und ggf. auch mit dem Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden]]) vertritt den Betreuten auch in steuerrechtlichen Fragen (§§ 34, 69 AO).
 
Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]] (und ggf. auch mit dem Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden]]) vertritt den Betreuten auch in steuerrechtlichen Fragen (§§ 34, 69 AO).