Änderungen

735 Bytes hinzugefügt ,  14:40, 12. Feb. 2009
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:     
Nach der Umsiedlung empfiehlt es sich in der alten Wohnung des Betreuten nach Wertsachen, Bargeld oder Sparbüchern zu suchen. Es kommt immer wieder vor, daß zwischen der Wäsche, unter der Matratze, in Schubladen, etc. bislang nicht bekanntes Vermögen zu Tage kommt.
 
Nach der Umsiedlung empfiehlt es sich in der alten Wohnung des Betreuten nach Wertsachen, Bargeld oder Sparbüchern zu suchen. Es kommt immer wieder vor, daß zwischen der Wäsche, unter der Matratze, in Schubladen, etc. bislang nicht bekanntes Vermögen zu Tage kommt.
 +
 +
==Zwangsweise Heimunterbringung?==
 +
 +
Rechtsprechung hierzu:
 +
 +
'''[http://www.psychiatrie-erfahrene.de/PsyNetzLinksSeiten/heimurteil.htm Landgericht Offenburg, Beschluss vom 08.07.1996], {{Rspr|4 T 88/96}}''':
 +
 +
Die zwangsweise Verbringung eines Betreuten in ein offenes Altenpflegeheim ist unzulässig.
 +
 +
'''[http://www.psychiatrierecht.de/urteile/urteil_2_1906.htm OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2002], {{Rspr|15 W 189/02}} ''':
 +
 +
Für die zwangsweise Unterbringung des durch seine Verwahrlosung gefährdeten Betroffenen in einer offenen Alten- oder Pflegeeinrichtung kann eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht erteilt werden.
 +
 +
==Siehe auch==
 +
*[[Unterbringung]], [[unterbringungsähnliche Maßnahme]], [[Wohnungsauflösung]]