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| − | '''OLG Köln, Beschluss vom 30.06.2006, {{Rspr|16 Wx 102/06}} ''': | + | '''OLG Köln, Beschluss vom 30.06.2006, 16 Wx 102/06 ''': |
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| | Eine rechtskräftige Verurteilung des Betreuers wegen Betrugs, der überhöhte Abrechnungen seiner Leistungen in einer Vielzahl von Fällen und über einen langen Zeitraum hinweg zugrunde liegen, begründet ernsthafte Zweifel an der Zuverlässigkeit dieses Betreuers und können – insbesondere wenn er mit der [[Vermögenssorge]] betraut ist - seine Entlassung rechtfertigen. | | Eine rechtskräftige Verurteilung des Betreuers wegen Betrugs, der überhöhte Abrechnungen seiner Leistungen in einer Vielzahl von Fällen und über einen langen Zeitraum hinweg zugrunde liegen, begründet ernsthafte Zweifel an der Zuverlässigkeit dieses Betreuers und können – insbesondere wenn er mit der [[Vermögenssorge]] betraut ist - seine Entlassung rechtfertigen. |
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| | Soweit bisher ein [[Berufsbetreuer]] bestellt ist ({{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 6 BGB), soll dieser entlassen werden wenn der Betreute durch eine oder mehrere andere Personen außerhalb einer Berufsausübung betreut werden kann ({{Zitat de §|1908b|bgb}} Abs. 1 BGB). Dies betrifft Situationen, in denen die Betreuung nicht mehr die Fachkenntnis des Berufsbetreuers erfordert. | | Soweit bisher ein [[Berufsbetreuer]] bestellt ist ({{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 6 BGB), soll dieser entlassen werden wenn der Betreute durch eine oder mehrere andere Personen außerhalb einer Berufsausübung betreut werden kann ({{Zitat de §|1908b|bgb}} Abs. 1 BGB). Dies betrifft Situationen, in denen die Betreuung nicht mehr die Fachkenntnis des Berufsbetreuers erfordert. |
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| − | '''OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2008, {{Rspr|15 W 415/07}}''' | + | '''OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2008, 15 W 415/07''' |
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| − | 1) Die Entlassung eines Berufsbetreuers auf der Grundlage des {{Zitat de §|1908b|bgb}} Abs. 1 S. 3 BGB entspricht nur dann dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift, wenn eine [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Führung der Betreuung]] langfristig gesichert erscheint.
| + | # Die Entlassung eines Berufsbetreuers auf der Grundlage des {{Zitat de §|1908b|bgb}} Abs. 1 S. 3 BGB entspricht nur dann dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift, wenn eine [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Führung der Betreuung]] langfristig gesichert erscheint. |
| − | | + | # Anhaltspunkte dafür, dass nur eine kurzfristige Umstellung auf eine ehrenamtliche Betreuung und eine alsbaldige Rückkehr zu einer berufsmäßigen Betreuungsführung beabsichtigt ist, muss das Gericht im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 12 FGG) nachgehen. |
| − | 2) Anhaltspunkte dafür, dass nur eine kurzfristige Umstellung auf eine ehrenamtliche Betreuung und eine alsbaldige Rückkehr zu einer berufsmäßigen Betreuungsführung beabsichtigt ist, muss das Gericht im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 12 FGG) nachgehen.
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| | ===Betreuerwechsel nach dem Tod des Betreuers=== | | ===Betreuerwechsel nach dem Tod des Betreuers=== |
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| | == Weblinks == | | == Weblinks == |
| − | | + | *[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/betreuungsrecht/lg/landgericht_nuernberg_fuerth.pdf LG Nürnberg-Fürth 13 T 4255/02 vom 2.6.2002 zur Betreuerauswahl] |
| | + | *[http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2004&nr=5&anz=267&pos=21&Frame=2 OLG Saarbrücken zum (verneinten) Anspruch auf Aufnahme in die Betreuerliste der Betreuungsbehörde] |
| | + | *[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/15_W_472_05beschluss20060523.html OLG Hamm, Beschluss vom 23.5.2006; Verneinung der Verbindlichkeit von Betreuervorschlägen durch die Betreuungsbehörde] |
| | *[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/leitlag.htm LAG Betreuungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz zu Anforderungen an Berufsbetreuer] | | *[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/leitlag.htm LAG Betreuungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz zu Anforderungen an Berufsbetreuer] |
| | *[http://vermeersch.de/b-auswahl.html Weitere Infos zur Betreuerauswahl (Betreuerbüro Vermeersch)] | | *[http://vermeersch.de/b-auswahl.html Weitere Infos zur Betreuerauswahl (Betreuerbüro Vermeersch)] |