Eine Vorsorgevollmacht schützt aber den Betroffenen nicht, wenn dieser im Zustand der [[Geschäftsunfähigkeit]] Geschäfte zu seinen Ungunsten abschließt. Dann muss die Geschäftsunfähigkeit nachgewiesen werden. Das entfällt nur dann, wenn eine Betreuung mit [[Einwilligungsvorbehalt]] eingerichtet wird. | Eine Vorsorgevollmacht schützt aber den Betroffenen nicht, wenn dieser im Zustand der [[Geschäftsunfähigkeit]] Geschäfte zu seinen Ungunsten abschließt. Dann muss die Geschäftsunfähigkeit nachgewiesen werden. Das entfällt nur dann, wenn eine Betreuung mit [[Einwilligungsvorbehalt]] eingerichtet wird. |