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=== Nahe soziale Bindungen ===
 
=== Nahe soziale Bindungen ===
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Hat der Betroffene keinen [[Betreuervorschlag]] gemacht oder kann der Vorgeschlagene aus den o.g. Gründen, oder weil er sich selbst weigert, nicht bestellt werden, so muss das Gericht weiter prüfen, ob jemand aus dem unmittelbaren verwandtschaftlichen und sozialen Umfeld des Betroffenen zum Betreuer bestellt werden kann. Hierbei kann das Gericht gem. {{Zitat-dej|§|8|BtBG}} BtBG die [[Betreuungsbehörde]] auffordern, entsprechende Ermittlungen anzustellen.
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Hat der Betroffene keinen [[Betreuervorschlag]] gemacht oder kann der Vorgeschlagene aus den o.g. Gründen, oder weil er sich selbst weigert, nicht bestellt werden, so muss das Gericht weiter prüfen, ob jemand aus dem unmittelbaren verwandtschaftlichen und sozialen Umfeld des Betroffenen zum Betreuer bestellt werden kann. Hierbei kann das Gericht gem. {{Zitat de §|8|btbg}} BtBG die [[Betreuungsbehörde]] auffordern, entsprechende Ermittlungen anzustellen.
    
=== Bestellung von Familienangehörigen ===
 
=== Bestellung von Familienangehörigen ===