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==Anwendung unmittelbaren Zwangs?==
 
==Anwendung unmittelbaren Zwangs?==
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[[Bild:Handschellen.jpg|right]]
 
Die Frage der Anwendung von Gewalt durch Mitarbeiter der Betreuungsbehörde ist nicht geregelt. Lediglich im {{Zitat de §|70g|fgg}} Absatz 5 FGG, der aber nicht für Vorführungen, sondern für den [[Zuführung zur Unterbringung|Vollzug von Unterbringungsmaßnahmen]] durch Betreuer gilt, ist geregelt, dass die Behörde Gewalt aufgrund besonderer gerichtlicher Entscheidung anwenden und ggf. die Unterstützung der Polizei in Anspruch nehmen kann.  
 
Die Frage der Anwendung von Gewalt durch Mitarbeiter der Betreuungsbehörde ist nicht geregelt. Lediglich im {{Zitat de §|70g|fgg}} Absatz 5 FGG, der aber nicht für Vorführungen, sondern für den [[Zuführung zur Unterbringung|Vollzug von Unterbringungsmaßnahmen]] durch Betreuer gilt, ist geregelt, dass die Behörde Gewalt aufgrund besonderer gerichtlicher Entscheidung anwenden und ggf. die Unterstützung der Polizei in Anspruch nehmen kann.