Ein Dipl.-Sozialpädagoge (FH), der neben seiner Vollzeitbeschäftigung als Angestellter eines staatlichen Gesundheitsamtes Betreuungen führt, kann Berufsbetreuer sein. | Ein Dipl.-Sozialpädagoge (FH), der neben seiner Vollzeitbeschäftigung als Angestellter eines staatlichen Gesundheitsamtes Betreuungen führt, kann Berufsbetreuer sein. |