Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
288 Bytes hinzugefügt ,  12:57, 22. Okt. 2008
Zeile 143: Zeile 143:     
Ein Dipl.-Sozialpädagoge (FH), der neben seiner Vollzeitbeschäftigung als Angestellter eines staatlichen Gesundheitsamtes Betreuungen führt, kann Berufsbetreuer sein.
 
Ein Dipl.-Sozialpädagoge (FH), der neben seiner Vollzeitbeschäftigung als Angestellter eines staatlichen Gesundheitsamtes Betreuungen führt, kann Berufsbetreuer sein.
 +
 +
==Literatur==
 +
*Deinert, Horst, Die Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft als beamtenrechtliche Nebentätigkeit, DAVorm 1995, 1031
 +
*Kröger, Günter, Der Beamte als Vormund und Pfleger (Betreuer), SchlHA 1992, 85
 +
*Lemhöfer Das neue Betreuungsgesetz und das Beamtenrecht, ZBR 1992, 97
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==

Navigationsmenü