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Rechtsprechung:
 
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'''OLG München, Beschluss vom 09.06.2006, 33 Wx 124/06'''
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'''OLG München, Beschluss vom 09.06.2006, {{Rspr|33 Wx 124/06}}'''
    
Die Androhung der Vorführung eines Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung ist bei einer im Raum stehenden Verlängerung der Betreuung unanfechtbar (Abgrenzung zu BayObLG BtPrax 1995, 182 = FamRZ 1996, 499).
 
Die Androhung der Vorführung eines Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung ist bei einer im Raum stehenden Verlängerung der Betreuung unanfechtbar (Abgrenzung zu BayObLG BtPrax 1995, 182 = FamRZ 1996, 499).
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'''OLG Celle, Beschluss vom 23.10.2006, 17 W 101/06'''
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'''OLG Celle, Beschluss vom 23.10.2006, {{Rspr|17 W 101/06}} '''
    
Eine Untersuchungs- und Vorführungsanordnung ist bei verfassungsgemäßer Auslegung des § 68 b Abs. 3 S. 2 FGG zumindest dann anfechtbar, wenn gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilt wird.
 
Eine Untersuchungs- und Vorführungsanordnung ist bei verfassungsgemäßer Auslegung des § 68 b Abs. 3 S. 2 FGG zumindest dann anfechtbar, wenn gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilt wird.
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'''[http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&sid=3b1a7d8c8a50e2fa603608610488ac82&nr=7397&pos=3&anz=10 OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.06.2006 - 8 W 140/06]''':
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'''[http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&sid=3b1a7d8c8a50e2fa603608610488ac82&nr=7397&pos=3&anz=10 OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.06.2006],  {{Rspr|8 W 140/06}} ''':
    
In einem Verfahren zur Bestellung eines Betreuers, das von der Rechtsanwaltskammer
 
In einem Verfahren zur Bestellung eines Betreuers, das von der Rechtsanwaltskammer