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=== Keine vorrangigen anderen Hilfen ausreichend ===
 
=== Keine vorrangigen anderen Hilfen ausreichend ===
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[[Bild:Vorsorgevollmachten.png|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]]
 
Die Bestellung eines Betreuers ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut durch andere Hilfsangebote besorgt werden können ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 Satz 2 BGB). Weiter ist Voraussetzung, dass die Angelegenheiten, die für die betroffene Person besorgt werden müssen, nicht durch andere Hilfen, die ohne [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]] möglich sind, gleich gut erledigt werden können. Andere Hilfen können z.B. Familienangehörige, [[wikipedia:de:Nachbarschaftshilfe|Nachbarschaftshilfe]] oder soziale Dienste sein, sowie von der betroffenen Person [[wikipedia:de:Vollmacht|bevollmächtigte Dritte]]. Die Betreuung nach dem BGB ist somit [[wikipedia:de:Subsidiarität|subsidiär]] (nachrangig). Durch die Einfügung des Wortes ”rechtlich” in {{Zitat de §|1896|bgb}} [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] im Jahre 1999 ist verdeutlicht worden, dass Betreuungstätigkeit eine rechtliche Vertretung darstellt.
 
Die Bestellung eines Betreuers ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut durch andere Hilfsangebote besorgt werden können ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 Satz 2 BGB). Weiter ist Voraussetzung, dass die Angelegenheiten, die für die betroffene Person besorgt werden müssen, nicht durch andere Hilfen, die ohne [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]] möglich sind, gleich gut erledigt werden können. Andere Hilfen können z.B. Familienangehörige, [[wikipedia:de:Nachbarschaftshilfe|Nachbarschaftshilfe]] oder soziale Dienste sein, sowie von der betroffenen Person [[wikipedia:de:Vollmacht|bevollmächtigte Dritte]]. Die Betreuung nach dem BGB ist somit [[wikipedia:de:Subsidiarität|subsidiär]] (nachrangig). Durch die Einfügung des Wortes ”rechtlich” in {{Zitat de §|1896|bgb}} [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] im Jahre 1999 ist verdeutlicht worden, dass Betreuungstätigkeit eine rechtliche Vertretung darstellt.
    
Eine Betreuerbestellung darf also nur erfolgen, wenn eine objektive konkrete Erforderlichkeit der Fürsorge vorliegt
 
Eine Betreuerbestellung darf also nur erfolgen, wenn eine objektive konkrete Erforderlichkeit der Fürsorge vorliegt
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und wenn der nicht damit einverstandene Betroffene geschäftsunfähig ist (Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht,
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und wenn der nicht damit einverstandene Betroffene geschäftsunfähig ist (Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht, 3. Auflage 2001, § 1896 Rn. 17). Die Erkrankung muss einen solchen Grad erreichen, dass die Fähigkeit des Betroffenen zur Wahrnehmung seines Selbstbestimmungsrechts ausgeschlossen oder so erheblich beeinträchtigt ist, dass er für die Aufgabenkreise der Betreuung zu eigenverantwortlichen Entscheidungen nicht in der Lage ist (OLG Hamm FamRZ 1995, 433).
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3. Auflage 2001, § 1896 Rn. 17). Die Erkrankung muss einen solchen Grad erreichen, dass die Fähigkeit des Betroffenen zur Wahrnehmung seines Selbstbestimmungsrechts ausgeschlossen
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oder so erheblich beeinträchtigt ist, dass er für
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die Aufgabenkreise der Betreuung zu eigenverantwortlichen
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Entscheidungen nicht in der Lage ist (OLG Hamm FamRZ 1995, 433).
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Die Betreuung steht an letzter Stelle der möglichen Hilfen.
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Die Betreuung steht an letzter Stelle der möglichen Hilfen. So sind z.B. ambulante Hilfen bzw. eben alles, was den
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So sind z.B. ambulante Hilfen bzw. eben alles, was den
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Menschen in tatsächlicher Hinsicht dient, vor die Betreuung zu stellen sind (auch LG Hamburg BtrPrax 1993,
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Menschen in tatsächlicher Hinsicht dient, vor die
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209). Hierzu zählen Hilfen für die Bewältigung des täglichen Lebens, z.B. der Einsatz von Haushaltshilfen oder
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Betreuung zu stellen sind (auch LG Hamburg BtrPrax 93,
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Zivildienstleistenden, von privaten ambulanten Pflegediensten, des Hausarztes, der fahrbare Mittagstisch, die  
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209). Hierzu zählen Hilfen für die Bewältigung des täglichen
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Sozialstationen, sozialer Dienst, sozial psychiatrischer Dienst, Verbände, kirchliche Einrichtungen, Gemeindeschwestern,
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Lebens, z.B. der Einsatz von Haushaltshilfen oder
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Nachbarn und Verwandte (auch OLG Köln Rpfleger 1993, 240).
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Zivildienstleistenden, von privaten ambulanten Pflegediensten,
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des Hausarztes, der fahrbare Mittagstisch, die
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Sozialstationen, sozialer Dienst, sozial psychiatrischer
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Dienst, Verbände, kirchliche Einrichtungen, Gemeindeschwestern,
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Nachbarn und Verwandte (auch OLG Köln
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Rpfleger 1993, 240)
      
Wenn es nur darum geht, dass jemand rein tatsächliche Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann (etwa seinen Haushalt nicht mehr führen, die Wohnung nicht mehr verlassen kann usw.), so rechtfertigt dies in der Regel nicht die [[Betreuerbestellung]]. Hier wird es im Normalfall auf ganz [[wikipedia:de:Haushaltshilfe (Sozialleistung)|praktische Hilfen]] ankommen (z.B. [[wikipedia:de:Reinigungskraft|Sauberhalten der Wohnung]], [[wikipedia:de:Essen auf Rädern|Versorgung mit Essen]]), für die man keinen [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]] braucht.
 
Wenn es nur darum geht, dass jemand rein tatsächliche Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann (etwa seinen Haushalt nicht mehr führen, die Wohnung nicht mehr verlassen kann usw.), so rechtfertigt dies in der Regel nicht die [[Betreuerbestellung]]. Hier wird es im Normalfall auf ganz [[wikipedia:de:Haushaltshilfe (Sozialleistung)|praktische Hilfen]] ankommen (z.B. [[wikipedia:de:Reinigungskraft|Sauberhalten der Wohnung]], [[wikipedia:de:Essen auf Rädern|Versorgung mit Essen]]), für die man keinen [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]] braucht.
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So hat das Landgericht Duisburg am 24.11.2003 (BtPrax 2004, 156) die Einrichtung
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So hat das Landgericht Duisburg am 24.11.2003 (BtPrax 2004, 156) die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt, da bisher die Angehörigen des Betroffenen in der Vergangenheit bereit und in der Lage waren, sich um entsprechende Belange des Betroffenen (hier: Geltendmachung von Sozialhilfe) (ohne Einrichtung einer Betreuung) zu kümmern.
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einer Betreuung abgelehnt, da bisher die Angehörigen des
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Betroffenen in der Vergangenheit bereit und in der Lage
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waren, sich um entsprechende Belange des Betroffenen (hier: Geltendmachung von Sozialhilfe)  
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(ohne Einrichtung einer Betreuung) zu kümmern.
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Mit der [[Vorsorgevollmacht]] kann man für den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit einer Person seines [[wikipedia:de:Vertrauen|Vertrauen]]s Vollmacht für alle eventuell anfallenden [[wikipedia:de:Rechtsgeschäft|Rechtsgeschäft]]e erteilen und so die Anordnung einer Betreuung vermeiden. Hierfür müssen ggf. bestimmte [[wikipedia:de:Formvorschrift|Formvorschrift]]en beachtet werden.
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Mit der [[Vorsorgevollmacht]] kann man für den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit einer Person seines [[wikipedia:de:Vertrauen|Vertrauen]]s Vollmacht für alle eventuell anfallenden [[wikipedia:de:Rechtsgeschäft|Rechtsgeschäft]]e erteilen und so die Anordnung einer Betreuung vermeiden. Hierfür müssen ggf. bestimmte [[wikipedia:de:Formvorschrift|Formvorschrift]]en beachtet werden.
    
Allerdings kann es z.B. sein, dass eine Betreuung trotz Vorhandenseins von [[wikipedia:de:Verwandtschaft|Familienangehörigen]] oder [[Vorsorgevollmacht|Bevollmächtigten]] nötig wird, nämlich dann, wenn diese Personen gegen Wohl und Willen der betroffenen Person handeln oder von ihr nicht mehr kontrolliert werden können. Außerdem müssen die oben genannten [[wikipedia:de:Sozialleistung|sozialen Hilfen]] beantragt, organisiert und ggf. bezahlt werden. Hierfür ist in der Regel ein [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertreter]] nötig.
 
Allerdings kann es z.B. sein, dass eine Betreuung trotz Vorhandenseins von [[wikipedia:de:Verwandtschaft|Familienangehörigen]] oder [[Vorsorgevollmacht|Bevollmächtigten]] nötig wird, nämlich dann, wenn diese Personen gegen Wohl und Willen der betroffenen Person handeln oder von ihr nicht mehr kontrolliert werden können. Außerdem müssen die oben genannten [[wikipedia:de:Sozialleistung|sozialen Hilfen]] beantragt, organisiert und ggf. bezahlt werden. Hierfür ist in der Regel ein [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertreter]] nötig.

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