Querschnittsarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Begriff der "Querschnittsarbeit" wird im Betreuungsrecht allgemein diejenige Tätigkeit von [[Betreuungsbehörde]]n und [[Betreuungsverein]]en verstanden, bei der es sich nicht um die Führung einzelner Betreuungen durch die Behörde bzw. den Verein handelt, sonder um Aufgaben im Vor- und Umfeld von Betreuungen.
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#redirect [[Querschnittsaufgaben]]
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Es handelt sich bei der Querschnittsarbeit insbesondere um:
 
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*Suche nach geeigneten ehrenamtlichen Betreuern (und deren [[Betreuervorschlag|Benennung]] ggü. dem Gericht}
 
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*[[Ausbildung]], Fortbildung und Erfahrungsaustausch für [[Betreuer (Ehrenamt]|ehrenamtliche Betreuer]]
 
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*[[Beratung]] und Unterstützung für Betreuer und Bevollmächtigte
 
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*Schaffung geeigneter Infrastrukturen, die die Betreuungsarbeit vor Ort erleichtern.
 
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==Siehe auch==
 
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[[Zuführung zur Unterbringung]]
 
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[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]
 
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[[Kategorie:Betreuungsverein]]
 

Aktuelle Version vom 5. Mai 2008, 12:09 Uhr

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