Querschnittsarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Ausbildung]], Fortbildung und Erfahrungsaustausch für [[Betreuer (Ehrenamt]|ehrenamtliche Betreuer]]
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*[[Beratung]] und Unterstützung für Betreuer und Bevollmächtigte
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*[[Beratung]] und Unterstützung für Betreuer und [[Vorsorgevollmacht|Bevollmächtigte]]
 
*Schaffung geeigneter Infrastrukturen, die die Betreuungsarbeit vor Ort erleichtern.
 
*Schaffung geeigneter Infrastrukturen, die die Betreuungsarbeit vor Ort erleichtern.
  
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Version vom 5. Mai 2008, 12:07 Uhr

Unter dem Begriff der "Querschnittsarbeit" wird im Betreuungsrecht allgemein diejenige Tätigkeit von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen verstanden, bei der es sich nicht um die Führung einzelner Betreuungen durch die Behörde bzw. den Verein handelt, sonder um Aufgaben im Vor- und Umfeld von Betreuungen.

Es handelt sich bei der Querschnittsarbeit insbesondere um:


Siehe auch

Zuführung zur Unterbringung