Eine [[Genehmigungspflichten|Genehmigung]] des [[Vormundschaftsgericht]]es ist keine Befreiung von der [[wikipedia:de:Schadenersatz|Schadenersatz]]pflicht. Der Betreuer ist weiter für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen verantwortlich. Siehe hierzu BGH vom 18.9.2003: http://lexetius.com/2003,2644 | Eine [[Genehmigungspflichten|Genehmigung]] des [[Vormundschaftsgericht]]es ist keine Befreiung von der [[wikipedia:de:Schadenersatz|Schadenersatz]]pflicht. Der Betreuer ist weiter für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen verantwortlich. Siehe hierzu BGH vom 18.9.2003: http://lexetius.com/2003,2644 |