Jedenfalls soweit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist, hat der Betreuer den Versuch zu machen, vom Betreuten eine Selbstverwaltungserklärung über Eigenverfügungen zu erhalten und dem Gericht vorzulegen. | Jedenfalls soweit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist, hat der Betreuer den Versuch zu machen, vom Betreuten eine Selbstverwaltungserklärung über Eigenverfügungen zu erhalten und dem Gericht vorzulegen. |