Das '''Betreuungsbehördengesetz''' war Bestandteil des am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen [[Betreuungsgesetz]]es, im Rahmen dessen die [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] (für [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährige]]) und [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]] durch die Betreuung ersetzt wurden. Es installierte eine neue Fachbehörde anstelle des zuvor auch für Erwachsene zuständigen [[wikipedia:de:Jugendamt|Jugendamt]]es. | Das '''Betreuungsbehördengesetz''' war Bestandteil des am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen [[Betreuungsgesetz]]es, im Rahmen dessen die [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] (für [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährige]]) und [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]] durch die Betreuung ersetzt wurden. Es installierte eine neue Fachbehörde anstelle des zuvor auch für Erwachsene zuständigen [[wikipedia:de:Jugendamt|Jugendamt]]es. |