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Es gilt eine Ausschlussfrist von 15 Monaten, binnen derer die Ansprüche aus dem Betreutenvermögen entnommen sein müssen bzw. beim [[Betreuungsgericht]] (bei [[Mittellosigkeit]]) beantragt sein müssen ({{Zitat de §|2|vbvg}} VBVG). Diese Frist kann vom Gericht im Einzelfall durch schriftlichen Beschluss verkürzt werden. Minimalzeitraum: 2 Monate.
 
Es gilt eine Ausschlussfrist von 15 Monaten, binnen derer die Ansprüche aus dem Betreutenvermögen entnommen sein müssen bzw. beim [[Betreuungsgericht]] (bei [[Mittellosigkeit]]) beantragt sein müssen ({{Zitat de §|2|vbvg}} VBVG). Diese Frist kann vom Gericht im Einzelfall durch schriftlichen Beschluss verkürzt werden. Minimalzeitraum: 2 Monate.
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Die Höhe der Barauslagenerstattung für PKW-Fahrtkosten wurde zum 1.1.2021 von 0,30 € auf 0,42 €/km erhöht (§ 5 JVEG).
    
==Was gehört zu den abrechenbaren Aufwendungen?==
 
==Was gehört zu den abrechenbaren Aufwendungen?==

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