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Rechtsanwaltskosten für die Anmeldung von Ansprüchen gegenüber dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer sind nicht erforderlich und deswegen nicht vom Schadenumfang des § 249 BGB umfasst. Selbst wenn der Versicherungsnehmer, wie vorliegend, im Koma liegt, hat sein Betreuer die Korrespondenz zu führen. Ein Rechtsanwalt muss hierfür nicht eingeschaltet werden.
 
Rechtsanwaltskosten für die Anmeldung von Ansprüchen gegenüber dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer sind nicht erforderlich und deswegen nicht vom Schadenumfang des § 249 BGB umfasst. Selbst wenn der Versicherungsnehmer, wie vorliegend, im Koma liegt, hat sein Betreuer die Korrespondenz zu führen. Ein Rechtsanwalt muss hierfür nicht eingeschaltet werden.
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'''BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - XII ZB 410/20'''
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# Der in einer Betreuungssache zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt kann gemäß § 1835 Abs. 3 BGB eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Juli 2014 - II ZB 111/14 - FamRZ 2014, 1629).
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# Dem Aufwendungsersatzanspruch des anwaltlichen Verfahrenspflegers eines mittellosen Betreuten sind im Rahmen der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Wertgebühren nach § 49 RVG zugrunde zu legen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 57/13 -FamRZ 2014, 472).
    
==Entnahme aus dem Vermögen des Betreuten==
 
==Entnahme aus dem Vermögen des Betreuten==