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=Materialien zur neuen Reform des Betreuungsrechtsrechtes=
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=Materialien zur neuen Reform des Betreuungsrechtes=
    
Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht werden erneut geändert. Von Mitte 2018 bis Ende 2019 fanden vorbereitende Gespräche in einer interdiziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium statt. Im Juni 2019 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und Ende September 2019 ein Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Bis März 2021 soll das parlamentarische Verfahren durchlaufen worden sein. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 geplant.
 
Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht werden erneut geändert. Von Mitte 2018 bis Ende 2019 fanden vorbereitende Gespräche in einer interdiziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium statt. Im Juni 2019 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und Ende September 2019 ein Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Bis März 2021 soll das parlamentarische Verfahren durchlaufen worden sein. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 geplant.