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Die Zusatzpauschale wird monatlich gezahlt, wenn die beschriebene Situation mindestens an einem Tag des (Betreuung-) Monats vorhanden war. Nach der Gesetzesbegründung ist nur eine Pauschalzahlung möglich, auch wenn mehrere der Voraussetzungen kumulativ vorliegen.
 
Die Zusatzpauschale wird monatlich gezahlt, wenn die beschriebene Situation mindestens an einem Tag des (Betreuung-) Monats vorhanden war. Nach der Gesetzesbegründung ist nur eine Pauschalzahlung möglich, auch wenn mehrere der Voraussetzungen kumulativ vorliegen.
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Rechtsprechung:
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'''Landgericht Mainz, Beschluss v 27.1.2020, 8 T 15/20'''
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Die gesonderte Pauschale nach § 5a Abs. 1 VBVG kann auch dann nur einmal geltend gemacht werden, wenn mehrere der genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
    
==Einmalzahlungen (§ 5a Abs 2/3 VBVG)==
 
==Einmalzahlungen (§ 5a Abs 2/3 VBVG)==