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==Einmalzahlungen (§ 5a Abs 2/3 VBVG)==
 
==Einmalzahlungen (§ 5a Abs 2/3 VBVG)==
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Bei der [[Betreuerwechsel|Übernahme]] einer [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuung]] durch einen [[Berufsbetreuer]] erhält letzterer eine Einmalzahlung von 200 €. Bei Übergabe einer beruflichen Betreuung an einen Ehrenamtler wird dem Abgebenden noch ein Zeitraum von 1,5 Betreuungsmonaten weiter vergütet.
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Bei der [[Betreuerwechsel|Übernahme]] einer [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuung]] durch einen [[Berufsbetreuer]] erhält letzterer eine Einmalzahlung von 200 €. Bei Übergabe einer beruflichen Betreuung an einen Ehrenamtler wird dem Abgebenden eine Pauschale von 1,5 Betreuungsmonaten weiter vergütet.
    
==Zeitvergütung (§ 3 VBVG)==
 
==Zeitvergütung (§ 3 VBVG)==