# Ist dieser Betreuer ein Rechtsanwalt, so handelt dieser jedenfalls fahrlässig, wenn er seine Entscheidungszuständigkeit nicht hinreichend, unter Zuhilfenahme der anwaltsüblichen Kommentarliteratur, prüft, sondern unreflektiert unterstellt. | # Ist dieser Betreuer ein Rechtsanwalt, so handelt dieser jedenfalls fahrlässig, wenn er seine Entscheidungszuständigkeit nicht hinreichend, unter Zuhilfenahme der anwaltsüblichen Kommentarliteratur, prüft, sondern unreflektiert unterstellt. |