Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist KEIN Rumpfquartal (Altes/neues Recht) zu bilden. Die Quartalsabrechnung (§ 9 VBVG) läuft weiter. Das Quartal, das in das Gesetzesinkraftttreten fällt, wird in Monatsabschnittw (Betreuungsmonate) geteilt. Nur Betreuungsmonate, die komplett nach dem Gesetzesinkraftttreten liegen, sind nach nruem Recht abzzrechnen. Alle vorherigen nach altem Recht.
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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist KEIN Rumpfquartal (Altes/neues Recht) zu bilden. Die Quartalsabrechnung (§ 9 VBVG) läuft weiter. Das Quartal, das in das Gesetzesinkraftttreten fällt, wird in Monatsabschnitte (Betreuungsmonate) unterteilt. Nur Betreuungsmonate, die komplett nach dem Gesetzesinkraftttreten liegen, sind nach nruem Recht abzzrechnen. Alle vorherigen nach altem Recht.