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| | Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. | | Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. |
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| − | Die neuen Vergütungstabellen A bis C für [[Berufsbetreuer]] (inkl. [[Vereinsbetreuer]]) in den 3 bisher bekannten Vergütungsgruppen finden Sie nachstehend. Nicht amtlich sind die Spalten "monatliche Pauschale alt", "Erhöhung in €" und "Erhöhung in %". Diese verdeutlichen den Unterschied zur bisherigen, seit 1.7.2005 geltenden Pauschalvergütung. | + | Die neuen Vergütungstabellen A bis C für [[Berufsbetreuer]] (inkl. [[Vereinsbetreuer]]) in den 3 bisher bekannten [[Stundensatz|Vergütungsgruppen]] finden Sie nachstehend. Nicht amtlich sind die Spalten "monatliche Pauschale alt", "Erhöhung in €" und "Erhöhung in %". Diese verdeutlichen den Unterschied zur bisherigen, seit 1.7.2005 geltenden [[Betreuervergütung|Pauschalvergütung]]. |
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| | ==Tabelle A (bisherige Vergütungsstufe 1)== | | ==Tabelle A (bisherige Vergütungsstufe 1)== |
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| | Neben der o.g. Pauschale wird bei '''vermögenden''' Betreuten eine Zusatzpauschale von 30 € monatlich gezahlt, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt: | | Neben der o.g. Pauschale wird bei '''vermögenden''' Betreuten eine Zusatzpauschale von 30 € monatlich gezahlt, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt: |
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| − | *es wird ein Geldvermögen von mind. 150.000 € verwaltet (ohne Abzug von Schulden) | + | *es wird ein [[Vermögenssorge|Geldvermögen]] von mind. 150.000 € verwaltet (ohne Abzug von Schulden) |
| | *es ist ein weiterer nicht selbst (oder vom Ehegatten) bewohnter Wohnraum zu verwalten | | *es ist ein weiterer nicht selbst (oder vom Ehegatten) bewohnter Wohnraum zu verwalten |
| | *es ist ein Gewerbebetrieb des Betreuten zu führen. | | *es ist ein Gewerbebetrieb des Betreuten zu führen. |
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| | ==Einmalzahlungen== | | ==Einmalzahlungen== |
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| − | Bei der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung durch einen Berufsbetreuer erhält letzterer eine Einmalzahlung von 200 €. Bei Übergabe einer beruflichen Betreuung an einen Ehrenamtler wird dem Abgebenden noch ein Zeitraum von 1,5 Betreuungsmonaten weiter vergütet. | + | Bei der Übernahme einer [[Betreuer (Egrenamt)|ehrenamtlichen Betreuung]] durch einen [[Berufsbetreuer]] erhält letzterer eine Einmalzahlung von 200 €. Bei Übergabe einer beruflichen Betreuung an einen Ehrenamtler wird dem Abgebenden noch ein Zeitraum von 1,5 Betreuungsmonaten weiter vergütet. |
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| | ==Literatur== | | ==Literatur== |