| − | Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Inland wohnen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen Reisepass besitzt, erfüllt diese Voraussetzung ebenfalls. Mit dem neuen elektronisch lesbaren Personalausweis im Scheckkartenformat, der durch das neue Bundespersonalausweisgesetz eingeführt wurde, sind einige Änderungen bei Beantragung und bei der Befreiung verbunden, die auch für Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte von Interesse sind. Personen mit anderer Staatsangehörigkeit benötigen stattdessen einen elektronischen Aufenthaltsnachweis (der dem Personalausweis ähnlich ist), | + | Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Inland wohnen, sind verpflichtet, einen gültigen [[wikipedia:de:Personalausweis (Deutschland)|Personalausweis]] zu besitzen. Wer einen Reisepass besitzt, erfüllt diese Voraussetzung ebenfalls. Mit dem neuen elektronisch lesbaren Personalausweis im Scheckkartenformat, der durch das neue Bundespersonalausweisgesetz eingeführt wurde, sind einige Änderungen bei Beantragung und bei der Befreiung verbunden, die auch für Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte von Interesse sind. Personen mit anderer Staatsangehörigkeit benötigen stattdessen einen elektronischen Aufenthaltsnachweis (der dem Personalausweis ähnlich ist), |