Änderungen

91 Bytes hinzugefügt ,  11:39, 19. Apr. 2017
Zeile 64: Zeile 64:     
Rechtsprechung:
 
Rechtsprechung:
−
'''BayObLG, FGPrax 1999, 22'''
+
'''BayObLG, Besohl. v 9.10.1998 - 3Z BR 235/98''', FGPrax 1999, 22 = FamRZ 1999, 462 = NJW 1999, 1874 = NJW-RR 1999, 517:
    
Ein Rechtsanwalt, der zum Betreuer ernannt wurde, weil rechtlich schwierige Probleme (hier Scheidung und Scheidungsfolgen) und überdurchschnittliche Schwierigkeiten im Umgang mit dem Betroffenen zu bewältigen sind, ist auch dann Berufsbetreuer, wenn er nur noch eine weitere Betreuung führt.  
 
Ein Rechtsanwalt, der zum Betreuer ernannt wurde, weil rechtlich schwierige Probleme (hier Scheidung und Scheidungsfolgen) und überdurchschnittliche Schwierigkeiten im Umgang mit dem Betroffenen zu bewältigen sind, ist auch dann Berufsbetreuer, wenn er nur noch eine weitere Betreuung führt.