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==Anwalt als Berufsbetreuer==
 
==Anwalt als Berufsbetreuer==
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Rund 7 % aller neu bestellten Betreuungen werden durch Rechtsanwälte geführt. Auch bei einer Bestellung eines Anwaltes muss in jedem Einzelfall die Beruflichkeit der Betreuungsführung im Bestellungsbeschluss aufgenommen werden, damit ein Vergütungsanspruch nach dem VBVG besteht (§ 286 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Anwälte erhalten üblicherweise die 3. Vergütungsstufe nach § 4 VBVG. Sofern sie ihm Rahmen der Betreuertätigkeit typisch anwaltliche Tätigkeiten verrichten, können sie diese - ohne Kürzung der Pauschalvergütung - nach § 4 Abs. 2 VBVG i.V.m. § 1835 Abs. 3 BGB als Aufwendungsersatz für berufliche Dienste abrechnen.
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Rund 7 % aller neu bestellten Betreuungen werden durch Rechtsanwälte geführt. Auch bei einer Bestellung eines Anwaltes muss in jedem Einzelfall die Beruflichkeit der Betreuungsführung im Bestellungsbeschluss aufgenommen werden, damit ein Vergütungsanspruch nach dem VBVG besteht (§ 286 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Anwälte erhalten üblicherweise die 3. Vergütungsstufe nach § 4 VBVG (44 Euro/Stunde).  
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Sofern sie ihm Rahmen der Betreuertätigkeit typisch anwaltliche Tätigkeiten verrichten, können sie diese - ohne Kürzung der Pauschalvergütung - nach § 4 Abs. 2 VBVG i.V.m. § 1835 Abs. 3 BGB als Aufwendungsersatz für berufliche Dienste abrechnen. Ist der Betreute mittellos, muss der Anwaltsbetreuer zuvor einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
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Rechtsprechung:
    
'''KG, Beschluss vom 13.09.2011, 1 W 462/10''', BtPrax 2011, 270 =  FamRZ 2012, 63 = FGPrax 2011, 296 = HRA 2011, 19 = NZI 2011, 856 = ZInsO 2011, 2151
 
'''KG, Beschluss vom 13.09.2011, 1 W 462/10''', BtPrax 2011, 270 =  FamRZ 2012, 63 = FGPrax 2011, 296 = HRA 2011, 19 = NZI 2011, 856 = ZInsO 2011, 2151
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Der anwaltliche Berufsbetreuer, der für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher
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Der anwaltliche Berufsbetreuer, der für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Betreuer einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, kann wählen, ob er insoweit Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB verlangt oder eine Betreuervergütung geltend macht, wenn sich die allgemeine und die berufsbezogen qualifizierte Amtsführung nicht klar voneinander abgrenzen lässt. Bereitet der anwaltliche Berufsbetreuer für den bedürftigen Betroffenen ein Regelinsolvenzverfahren vor, richtet sich der Aufwendungsersatzanspruch nach den Gebührensätzen des Beratungshilfegesetzes.
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Betreuer einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, kann wählen, ob er insoweit Aufwendungsersatz
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nach § 1835 Abs. 3 BGB verlangt oder eine Betreuervergütung geltend macht,
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wenn sich die allgemeine und die berufsbezogen qualifizierte Amtsführung nicht klar voneinander
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abgrenzen lässt. Bereitet der anwaltliche Berufsbetreuer für den bedürftigen Betroffenen
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ein Regelinsolvenzverfahren vor, richtet sich der Aufwendungsersatzanspruch nach den
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Gebührensätzen des Beratungshilfegesetzes.
         
'''BGH Beschl v 14.5.2014, XII ZB 683/11''', BeckRS 2014, 15337  = BtPrax 2014, 234 = FamRZ 2014, 1628 = FD-RVG 2014, 361000 = JurionRS 2014, 19089 = NJW 2014, 3238
 
'''BGH Beschl v 14.5.2014, XII ZB 683/11''', BeckRS 2014, 15337  = BtPrax 2014, 234 = FamRZ 2014, 1628 = FD-RVG 2014, 361000 = JurionRS 2014, 19089 = NJW 2014, 3238
 
   
 
   
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# Ein Antrag des anwaltlichen Betreuers auf Festsetzung pauschaler Vergütung schließt die nachträgliche Geltendmachung von Aufwendungsersatz nach § 1835 III BGB für in dem betreffenden Zeitraum erbrachte anwaltliche Dienste nicht aus.
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# Ein Antrag des anwaltlichen Betreuers auf Festsetzung pauschaler Vergütung schließt die nachträgliche Geltendmachung von Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB für in dem betreffenden Zeitraum erbrachte anwaltliche Dienste nicht aus.
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# Zur Abgrenzung von pauschal abzugeltender Betreuertätigkeit und anwaltsspezifischer Tätigkeit, für die nach § 1835 III BGB Aufwendungsersatz verlangt werden kann.
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# Zur Abgrenzung von pauschal abzugeltender Betreuertätigkeit und anwaltsspezifischer Tätigkeit, für die nach § 1835 Abs. 3 BGB Aufwendungsersatz verlangt werden kann.
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==Tätigkeitsverbot als Betreuer==
 
==Tätigkeitsverbot als Betreuer==