Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
232 Bytes hinzugefügt ,  15:29, 26. Jun. 2014
Zeile 24: Zeile 24:     
Andere Betreuer als die genannten können nicht im Einzelfall befreit werden, also z.B. Verwandte in der Seitenlinien oder selbstständige [[Berufsbetreuer]].
 
Andere Betreuer als die genannten können nicht im Einzelfall befreit werden, also z.B. Verwandte in der Seitenlinien oder selbstständige [[Berufsbetreuer]].
 +
 +
 +
'''Rechtsprechung:'''
 +
 +
'''LG Hannover, Beschl. vom 13.3.2014, 12 T 14/14,''' NZFam 2014, 561:
 +
 +
Die Befreiung des Betreuers von dern jährlichen Rechnungslegung greift auch auf die Berichterstattung nach §§ 1839, 1840 BGB durch.
    
==Keine Befreiung für Schlussrechnung==
 
==Keine Befreiung für Schlussrechnung==

Navigationsmenü