Keine Betreuungssachen sind Verfahren über Ansprüche, die sich zwischen dem Betreuer und dem Betreuten (außerhalb von [[Aufwendungsersatz]] und Vergütung) ergeben. Insbesondere sind dies [[Betreuerhaftung|Schadensersatzansprüche]] (§§ 823, 1833 BGB) und Herausgabeansprüche nach dem [[Ende der Betreuung]] (§ 1890 BGB). Hier ist der Zivilprozessweg gegeben. | Keine Betreuungssachen sind Verfahren über Ansprüche, die sich zwischen dem Betreuer und dem Betreuten (außerhalb von [[Aufwendungsersatz]] und Vergütung) ergeben. Insbesondere sind dies [[Betreuerhaftung|Schadensersatzansprüche]] (§§ 823, 1833 BGB) und Herausgabeansprüche nach dem [[Ende der Betreuung]] (§ 1890 BGB). Hier ist der Zivilprozessweg gegeben. |