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==Aufwendungsersatz und Vergütung==
 
==Aufwendungsersatz und Vergütung==
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Die Ausgaben der Staatskasse für [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung|Vergütungen der Betreuer]] und [[Verfahrenspfleger]] betrugen 2009 nach der Erhebung des BfJ 688,4 Mio Euro (2008: 614,27 Mio). Der Kostenanstieg ggü. dem Vorjahr beträgt hiernach 12,07 %
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Die Ausgaben der Staatskasse für [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung|Vergütungen der Betreuer]] und [[Verfahrenspfleger]] betrugen 2011 nach der Erhebung des BfJ 743,7 Mio. € (2010: 683,7 Mio. €, 2009: 688,4 Mio. €). Die Kosten stiegen damit nach einem kleinen Rückgang im Vorjahr erneut um 8,78 % . Innerhalb der Gesamtkosten sanken der Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB) um 5,01 %; die Aufwandspauschalen für Ehrenamtler (§ 1835a BGB) stiegen um 4,08 %, die Pauschalvergütung für Berufsbetreuer (§ 5 VBVG) um 9,54 % und die Verfahrenspflegervergütungen um 6,56 %.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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