Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres ([[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährigkeit]], {{Zitat de §|2|bgb}} BGB) erreicht. Damit ist zugleich [[Prozessfähigkeit]] gegeben ({{Zitat de §|52|zpo}} ZPO).
+
Da das BGB grundsätzlich alle Menschen als voll geschäftsfähig einstuft, regelt es nicht konkret den Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit, sondern deren Ausnahmen in den §§ 104 ff. BGB. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres ([[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährigkeit]], § 2 BGB) erreicht. Damit ist zugleich [[Prozessfähigkeit]] gegeben (§ 52 ZPO).
====Geschäftsunfähigkeit wegen psychischer Beeinträchtigung====
====Geschäftsunfähigkeit wegen psychischer Beeinträchtigung====