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Bei der Beurkundung einer Willenserklärung durch einen Notar hat dieser Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten zu treffen (§ 11 Beurkundungsgesetz). Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit soll der Notar dies in der Urkunde vermerken. Letztlich ist eine notarielle Feststellung zwar nicht verbindlich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, allerdings hilfreich.
 
Bei der Beurkundung einer Willenserklärung durch einen Notar hat dieser Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten zu treffen (§ 11 Beurkundungsgesetz). Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit soll der Notar dies in der Urkunde vermerken. Letztlich ist eine notarielle Feststellung zwar nicht verbindlich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, allerdings hilfreich.
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==Geschäftsunfähigkeit auch bei Abmahnungen zu beachten==
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Ein Unterlassungsanspruch des Vermieter wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache gegen den Mieter besteht erst nach einer vorherigen Abmahnung des Mieters. Ist der Mieter geschäftsunfähig und klagt der Vermieter bevor der Betreuer von der Abmahnung Kenntnis erlangt, so muss der Vermieter die Prozesskosten tragen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes hervor (Bundesgerichtshof; Beschluss vom 17.04.2007, VIII ZB 93/06).
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Im Fall verschickte der Vermieter eine Abmahnung an seine geschäftsunfähige Mieterin und forderte sie auf, eine auf der Balkonbrüstung angebrachte Parabolantenne zu entfernen. Noch bevor der Betreuer vom Schreiben Kenntnis erlangte, verklagte der Vermieter die Mieterin auf Beseitigung. Der Mieter entfernte die Parabolantenne. Die Parteien erklärten daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend für beendet und stritten darüber, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe.
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Der Bundesgerichthof entschied, dass der Vermieter die Kosten tragen müsse, da die Klage unbegründet gewesen sei.
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Der Vermieter habe die Mieterin vor der Klageerhebung nicht wirksam abgemahnt, denn gemäß § 541 BGB (Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch) sei eine Abmahnung Voraussetzung für einen vom Vermieter gegenüber dem Mieter geltend gemachten Beseitigungsanspruch. Die an die Mieterin persönlich gerichtete Abmahnung sei aufgrund der Geschäftsunfähigkeit der Beklagten unwirksam gewesen, da auf eine Abmahnung als rechtsgeschäftliche, empfangsbedürftige Willenserklärung die Vorschriften über Rechtsgeschäfte entsprechend anzuwenden seien.
    
==Auswirkungen einer Betreuung==
 
==Auswirkungen einer Betreuung==