Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 93: Zeile 93:     
====Abschluss von Heimverträgen====
 
====Abschluss von Heimverträgen====
Besonderheit: seit dem 01.08.2002 sind Heimverträge, die von Geschäftsunfähigen abgeschlossen werden, als rechtswirksam anzusehen ({{Zitat de §|5|heimg}} Nr. 12 [[wikipedia:de:Heimgesetz|Heimgesetz]]).
+
Besonderheit: seit dem 01.08.2002 sind [[Altenheim|Heimverträge]], die von Geschäftsunfähigen abgeschlossen werden, als rechtswirksam anzusehen ({{Zitat de §|5|heimg}} Nr. 12 [[wikipedia:de:Heimgesetz|Heimgesetz]]).
    
==Vergleichbare Regelungen==
 
==Vergleichbare Regelungen==

Navigationsmenü