Der '''natürliche Wille''' ist der Wille, der in einem die [[Freier Wille|freie Willensbestimmung]] ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gefasst wird. | Der '''natürliche Wille''' ist der Wille, der in einem die [[Freier Wille|freie Willensbestimmung]] ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gefasst wird. |