Ein '''Vereinsbetreuer''' ist ein [[wikipedia:de:Arbeitnehmer|Arbeitnehmer]] eines der bundesweit ca. 830 nach {{Zitat de §|1908f|bgb}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] anerkannten [[Betreuungsverein]]e, dem beruflich Betreuungen nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 2 BGB seitens des [[Vormundschaftsgericht]]es übertragen wurden. In den meisten Fällen haben Vereinsbetreuer einen Studienabschluss als Diplom- [[Sozialarbeiter]] /Sozialpädagoge. | Ein '''Vereinsbetreuer''' ist ein [[wikipedia:de:Arbeitnehmer|Arbeitnehmer]] eines der bundesweit ca. 830 nach {{Zitat de §|1908f|bgb}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] anerkannten [[Betreuungsverein]]e, dem beruflich Betreuungen nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 2 BGB seitens des [[Vormundschaftsgericht]]es übertragen wurden. In den meisten Fällen haben Vereinsbetreuer einen Studienabschluss als Diplom- [[Sozialarbeiter]] /Sozialpädagoge. |