- bei Rechtsgeschäften, die ein von den Eltern genehmigtes Arbeitsverhältnis betreffen (§ 113 BGB).
- bei Rechtsgeschäften, die ein von den Eltern genehmigtes Arbeitsverhältnis betreffen (§ 113 BGB).
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- Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen [[wikipedia:de:Zustimmung|Zustimmung]] von Dritten überlassen worden sind ("[[wikipedia:de:Taschengeldparagraph|Taschengeldparagraph]]"). Diese Regelung bedeutet bei einem Ratenkauf,
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=====Taschengeldgeschäfte=====
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Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen [[wikipedia:de:Zustimmung|Zustimmung]] von Dritten überlassen worden sind ("[[wikipedia:de:Taschengeldparagraph|Taschengeldparagraph]]"). Diese Regelung bedeutet bei einem Ratenkauf,
daß hier der Vertrag erst mit der Zahlung der letzten Rate wirksam wird, denn erst dann ist die vertraglich
daß hier der Vertrag erst mit der Zahlung der letzten Rate wirksam wird, denn erst dann ist die vertraglich