Anders als bei der Krankenversicherung kennt die gesetzliche [[wikipedia:de:Rentenversicherung|Rentenversicherung]] keine Frist bei der freiwilligen Mitgliedschaft ({{Zitat de §|7|sgb_6}} SGB-VI). Hier besteht stets die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten.
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Anders als bei der Krankenversicherung kennt die gesetzliche [[wikipedia:de:Rentenversicherung|Rentenversicherung]] keine Frist bei der freiwilligen Mitgliedschaft ({{Zitat de §|7|sgb_6}} SGB-VI). Hier besteht stets die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten. Außerdem besteht in den ersten 5 Jahren der Selbstständigkeit die Möglichkeit, auf eigenen Antrag pflichtversichert zu werden, was zB Vorteile bei vorzeitiger Erwerbsminderung bedeutet.