Bei einem Ausscheiden aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (oder Arbeitslosigkeit) in die Selbständigkeit kann eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen [[wikipedia:de:Krankenversicherung|Krankenversicherung]] (GKV) gem {{Zitat de §|9|sgb_5}} Abs. 2 SGB-V nur innerhalb von 3 Monaten erklärt werden. | Bei einem Ausscheiden aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (oder Arbeitslosigkeit) in die Selbständigkeit kann eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen [[wikipedia:de:Krankenversicherung|Krankenversicherung]] (GKV) gem {{Zitat de §|9|sgb_5}} Abs. 2 SGB-V nur innerhalb von 3 Monaten erklärt werden. |