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Derzeit gibt es in Deutschland ca. 13.000 berufliche Betreuer. Diese sind überwiegend selbständig tätig oder als [[Vereinsbetreuer]] (nach ({{Zitat-dej|§|1897|bgb}} Abs. 2 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) in [[Betreuungsverein]]en oder als Behördenbetreuer bei der [[Betreuungsbehörde]] angestellt. Es bestehen deutschlandweit etwa 800 [[Betreuungsverein]]e.  
 
Derzeit gibt es in Deutschland ca. 13.000 berufliche Betreuer. Diese sind überwiegend selbständig tätig oder als [[Vereinsbetreuer]] (nach ({{Zitat-dej|§|1897|bgb}} Abs. 2 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) in [[Betreuungsverein]]en oder als Behördenbetreuer bei der [[Betreuungsbehörde]] angestellt. Es bestehen deutschlandweit etwa 800 [[Betreuungsverein]]e.  
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Im Jahr 2007 wurden ca. 1,24 Mill Bürger betreut. Davon nach Schätzungen der Berufsverbände rund 1/3 durch berufliche Betreuer. Die genauen Zahlen aller beruflich geführten Betreuungen werden nicht ermittelt, sondern seit 1999 lediglich die Anteile bei neu bestellten Betreuern. Im Jahre 2007 wurden bei [[Betreuerbestellung|Erstbestellungen]] von Betreuern 61.553 mal Berufsbetreuer, 12.744 mal Vereinsbetreuer und 1.252 mal Behördenbetreuer bestellt (32,57 % aller Erstbestellungen) (''Quelle: Bundesamt für Justiz, Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz''). Siehe auch unter [[Betreuungszahlen]].
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Im Jahr 2017 wurden ca. 1,27 Mill Bürger betreut. Davon nach Schätzungen der Berufsverbände rund 40 % durch berufliche Betreuer. Die genauen Zahlen aller beruflich geführten Betreuungen werden nicht ermittelt, sondern seit 1999 lediglich die Anteile bei neu bestellten Betreuern. Im Jahre 2007 wurden bei [[Betreuerbestellung|Erstbestellungen]] von Betreuern 61.553 mal Berufsbetreuer, 12.744 mal Vereinsbetreuer und 1.252 mal Behördenbetreuer bestellt (32,57 % aller Erstbestellungen) (''Quelle: Bundesamt für Justiz, Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz''). Siehe auch unter [[Betreuungszahlen]].
    
Viele berufliche Betreuer üben diese Tätigkeit [[wikipedia:de:Nebentätigkeit|nebenberuflich]] aus. Die berufliche Führung von Betreuungen als Nebentätigkeit wurde durch das [[wikipedia:de:Bundesverfassungsgericht|Bundesverfassungsgericht]] ausdrücklich gestattet: BVerfG vom 13.01.1999, {{Rspr|1 BvR 1909/95}}; NJW 1999, 1621 = [[wikipedia:de:FamRZ|FamRZ]] 1999, 568 = [[BtPrax]] 1999, 70.
 
Viele berufliche Betreuer üben diese Tätigkeit [[wikipedia:de:Nebentätigkeit|nebenberuflich]] aus. Die berufliche Führung von Betreuungen als Nebentätigkeit wurde durch das [[wikipedia:de:Bundesverfassungsgericht|Bundesverfassungsgericht]] ausdrücklich gestattet: BVerfG vom 13.01.1999, {{Rspr|1 BvR 1909/95}}; NJW 1999, 1621 = [[wikipedia:de:FamRZ|FamRZ]] 1999, 568 = [[BtPrax]] 1999, 70.

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