Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 96: Zeile 96:  
== Praktisches Vorgehen zum Berufsstart ==
 
== Praktisches Vorgehen zum Berufsstart ==
 
[[Bild:Bewerbung.gif|200px|right]]
 
[[Bild:Bewerbung.gif|200px|right]]
Um die Tätigkeit als Berufsbetreuer zu beginnen, bewirbt man sich sinnvollerweise zunächst bei der örtlichen [[Betreuungsbehörde]] (des [[wikipedia:de:Landkreis|Landkreis]]es bzw. der [[wikipedia:de:kreisfreie Stadt|kreisfreien Stadt]]). Dort hat man (entsprechend {{Zitat-dej|§|1897|bgb}} Abs. 7 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) mindestens ein polizeiliches [[wikipedia:de:Führungszeugnis|Führungszeugnis]] sowie eine Auskunft aus dem [[wikipedia:de:Schuldnerverzeichnis|Schuldnerverzeichnis]] vorzulegen. Üblich sind jedoch weitere Angaben und Dokumente: Zeugnisse über Berufsabschlüsse, Studien, Nachweise bisheriger beruflicher Tätigkeiten, Nachweise über [[wikipedia:de:Fortbildung|Fortbildung]]en (insbesondere zu betreuungsrechtlich relevanten Fragen, wie rechtlichen, medizinischen, psychologischen Themen). Z.T. wird auch eine [[wikipedia:de:Schufa|Schufa]]-Selbstauskunft verlangt. Sinnvoll ist der Nachweis einer angemessenen [[wikipedia:de:Haftpflichtversicherung|Haftpflichtversicherung]] sowie einer möglichen Vertretung im Abwesenheitsfall. Die Betreuungsbehörde schlägt im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht im [[Betreuungsverfahren]] dem [[Vormundschaftsgericht]] ({{Zitat de §|8|btbg}} [[BtBG]]) geeignete Personen als Betreuer (und [[Verfahrenspfleger]]) vor. Z.T. wünschen örtliche Vormundschaftsrichter ebenfalls persönliche Bewerbungen.
+
Um die Tätigkeit als Berufsbetreuer zu beginnen, bewirbt man sich sinnvollerweise zunächst bei der örtlichen [[Betreuungsbehörde]] (des [[wikipedia:de:Landkreis|Landkreis]]es bzw. der [[wikipedia:de:kreisfreie Stadt|kreisfreien Stadt]]). Dort hat man (entsprechend {{Zitat-dej|§|1897|bgb}} Abs. 7 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) mindestens ein polizeiliches [[wikipedia:de:Führungszeugnis|Führungszeugnis]] sowie eine Auskunft aus dem [[wikipedia:de:Schuldnerverzeichnis|Schuldnerverzeichnis]] vorzulegen. Üblich sind jedoch weitere Angaben und Dokumente: Zeugnisse über Berufsabschlüsse, Studien, Nachweise bisheriger beruflicher Tätigkeiten, Nachweise über [[wikipedia:de:Fortbildung|Fortbildung]]en (insbesondere zu betreuungsrechtlich relevanten Fragen, wie rechtlichen, medizinischen, psychologischen Themen). Z.T. wird auch eine [[wikipedia:de:Schufa|Schufa]]-Selbstauskunft verlangt. Sinnvoll ist der Nachweis einer angemessenen [[wikipedia:de:Haftpflichtversicherung|Haftpflichtversicherung]] sowie einer möglichen Vertretung im Abwesenheitsfall. Die Betreuungsbehörde schlägt im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht im [[Betreuungsverfahren]] dem [[Betreuungsgericht]] ({{Zitat de §|8|btbg}} [[BtBG]]) geeignete Personen als Betreuer (und [[Verfahrenspfleger]]) vor. Z.T. wünschen örtliche Betreuungsrichter ebenfalls persönliche Bewerbungen.
    
== Vergütung der Berufsbetreuer ==
 
== Vergütung der Berufsbetreuer ==

Navigationsmenü