Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
374 Bytes hinzugefügt ,  13:23, 22. Jun. 2018
Zeile 59: Zeile 59:  
   
 
   
 
Der Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung gilt auch, wenn der Betreute die Bestellung eines [[Berufsbetreuer]]s wünscht, dessen [[Vergütung]] er aus seinem Vermögen zahlen könnte.
 
Der Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung gilt auch, wenn der Betreute die Bestellung eines [[Berufsbetreuer]]s wünscht, dessen [[Vergütung]] er aus seinem Vermögen zahlen könnte.
 +
 +
'''BGH, Beschluss vom 11. April 2018 - XII ZB 487/17'''
 +
 +
Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss, mit dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft festgestellt wird, ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Bestellungsbeschlusses nicht vorgelegen haben.
    
==Qualifikation von Berufsbetreuern==
 
==Qualifikation von Berufsbetreuern==

Navigationsmenü