− | Der Betroffene ist unabhängig von seiner [[Geschäftsfähigkeit]] im Unterbringungsverfahren [[Verfahrensfähigkeit|verfahrensfähig]], kann also Anträge stellen, sich äußern, [[wikipedia:de:Rechtsmittel|Rechtsmittel]] einlegen, einen Anwalt beauftragen ({{Zitat de §|70a|fgg}} FGG, ab 1.9.2009 § 316 FamFG). Dies gilt auch für [[wikipedia:de:Minderjährigkeit|Minderjährige]], sobald sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. | + | Der Betroffene ist unabhängig von seiner [[Geschäftsfähigkeit]] im Unterbringungsverfahren [[Verfahrensfähigkeit|verfahrensfähig]], kann also Anträge stellen, sich äußern, [[wikipedia:de:Rechtsmittel|Rechtsmittel]] einlegen, einen Anwalt beauftragen (§ 316 FamFG). Dies gilt auch für [[wikipedia:de:Minderjährigkeit|Minderjährige]], sobald sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. |