Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
165 Bytes hinzugefügt ,  10:21, 3. Feb. 2016
Zeile 83: Zeile 83:  
==Aufwendungsersatz und Vergütung==
 
==Aufwendungsersatz und Vergütung==
   −
Die Ausgaben der Staatskasse für [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung|Vergütungen der Betreuer]] und [[Verfahrenspfleger]] betrugen 2011 nach der Erhebung des BfJ 743,7 Mio. € (2010: 683,7 Mio. €, 2009: 688,4 Mio. €). Die Kosten stiegen damit nach einem kleinen Rückgang im Vorjahr erneut um 8,78 % . Innerhalb der Gesamtkosten sanken der Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB) um 5,01 %; die Aufwandspauschalen für Ehrenamtler (§ 1835a BGB) stiegen um 4,08 %, die Pauschalvergütung für Berufsbetreuer (§ 5 VBVG) um 9,54 % und die Verfahrenspflegervergütungen um 6,56 %.
+
Die Ausgaben der Staatskasse für [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung|Vergütungen der Betreuer]] und [[Verfahrenspfleger]] betrugen 2014 nach der Erhebung des Bundesamtes für Justiz 841.616,9 Mio. € (2013: 826,9 Mio. €). Die Kosten stiegen daher gegenüber dem Vorjahr um 1,78 %.
 +
Innerhalb der Gesamtkosten sank der Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB) um 4,04 %, die Aufwandspauschalen für Ehrenamtler (§ 1835a BGB) stiegen um 18,22 %, die Pauschalvergütungen für Berufs- und Vereinsbetreuer (§§ 4, 5, 7 VBVG) sanken erstmals um 0,36 % und die Verfahrenspflegervergütungen stiegen um 5,88 %. Der große Anstieg bei der Aufwandspauschale dürfte auf die zum 1.8.2013 erfolgte Anhebung von 323,– auf 399,– € zu erklären sein.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Navigationsmenü