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| ==Heilbehandlungen== | | ==Heilbehandlungen== |
| [[Bild:Heilbehandlungen.gif|thumb|right|Genehmigte Heilbehandlungen]] | | [[Bild:Heilbehandlungen.gif|thumb|right|Genehmigte Heilbehandlungen]] |
− | Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB ([[Heilbehandlung|gefährliche Heilmaßnahmen]]) im Bereich der Gesundheitssorge sank 2011 erheblich gegenüber den Vorjahren. Sie betrug 2011 2.137 (2010: 3.374, 2009 3.383) und lag damit um rund 36,7 % unter dem Vorjahr. Statistisch wird auch weiterhin nicht erfasst, ob es sich um Genehmigungen nach § 1904 Abs. 1 BGB (gefährliche Behandlungen) oder nach Abs. 2 (Beendigung bzw. Nichteinleitung lebenserhaltender Maßnahmen) handelt. Im Jahre 2011 waren von den Genehmigungsverfahren nach § 1904 BGB 465 = 19,96 % (Vorjahr 513 = 14,24 % nicht von Betreuern, sondern von Bevollmächtigten initiiert worden. | + | Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB ([[Heilbehandlung|gefährliche Heilmaßnahmen]]) im Bereich der Gesundheitssorge sank 2014 gegenüber 2013 erheblich. Sie betrug 2014: 1.409 (2013 1.922) und damit 26,7 % unter den Zahlen des Vorjahres und 17,5 % über dem zuvor niedrigsten Wert 2012 von 1.707. |
| + | Statistisch wird auch weiterhin nicht erfasst, ob es sich um Genehmigungen nach § 1904 Abs. 1 BGB (gefährliche Behandlungen) oder nach Abs. 2 (Beendigung bzw. Nichteinleitung lebenserhaltender Maßnahmen) handelt. Im Jahre 2014 waren von den Genehmigungsverfahren nach § 1904 BGB 349 = 22,34 % (2013: 470 = 22,19 %) nicht von Betreuern, sondern von Bevollmächtigten initiiert worden. |
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− | Quelle: Bundesamt für Justiz; Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1992 - 2009 (Zahlen 2000 - 2007 ohne Hamburg), Grafik: Deinert | + | Erstmals wurden 2014 auch Genehmigungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Rahmen geschlossener Unterbringungen (§ 1906 Abs. 3 BGB) gezählt, die unter die seit dem 26.2.2013 geltende Regelung fallen. Hier wurden 5.745 Maßnahmen genehmigt und 400 abgelehnt. Die Maßnahmen gingen zu 66,4 % auf Anträge von Betreuern, zu 33,6 % auf Anträge von Bevollmächtigten zurück. |
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| + | Quelle: Bundesamt für Justiz; Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1992 - 2014 (Zahlen 2000 - 2007 ohne Hamburg), Grafik: Deinert |
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| ==Einige weitere Zahlen:== | | ==Einige weitere Zahlen:== |