Anregung der Betreuerbestellung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Versionen)
 
 
(12 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Anregung an das [[Vormundschaftsgericht]], für eine andere Person einen Betreuer zu bestellen, kann von jederman gegeben werden. Bestimmte Antragsbefugnisse für Familienangehörige oder den Staatsanwalt, wie im alten Vormundschaftsrecht, gibt es nicht mehr.
+
Die Anregung an das [[Betreuungsgericht]], für eine andere Person einen Betreuer zu bestellen, kann von jederman gegeben werden. Bestimmte Antragsbefugnisse für Familienangehörige oder den Staatsanwalt, wie im früheren Vormundschaftsrecht, gibt es nicht mehr.
  
Zuständig ist grundsätzlich das Vormundschaftsgericht (eine Abteilung des Amtsgerichtes) am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen, das ist i.d.R. der Wohnsitz.
+
Zuständig ist grundsätzlich das Betreuungsgericht (eine Abteilung des Amtsgerichtes) am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen, das ist i.d.R. der Wohnsitz.
  
Sinnvollerweise sollte die Anregung schriftlich erfolgen, nachstehend sind einige Vordruckvorschläge abgedruckt.
+
Sinnvollerweise sollte die Anregung schriftlich erfolgen, nachstehend sind Vordruckvorschläge abgedruckt.
  
==Formulare==
+
Als Familienangehöriger kann man zugleich beantragen, an dem [[Betreuungsverfahren]] als Verfahrensbeteiligter hinzugezogen zu werden (§ 274 Abs. 4 FamFG). Es gibt dazu einen Beschluss des Gerichtes. Gegen eine Ablehnung der Verfahrensbeteiligung besteht die Möglichkeit, binnen 14 Tage die sog. "sofortige Beschwerde" schriftlich einzulegen.
*[http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C9937828_L20.pdf Anregung einer Betreuungsanordnung (Niedersachsen - PDF)]
+
 
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung_vormundschaft/anregung_betreuerbestellung.pdf Weitere Anregung einer Betreuerbestellung (NRW - PDF)]
+
Die örtliche [[Betreuungsbehörde]], eine Dienststelle der Kommune (Stadtverwaltung/Kreisverwaltung/Landratsamt) kann auch informiert werden.
*[http://www.kreis-unna.de/NR/rdonlyres/e4mkjtnlomzzcg5f4pwtnbbknbwnhxdusdqrjobrj5vsh5dqjkifu5ywhysdpfcvdgocjp7dw4mddnxmsu3trzrgmcb/Formular_Betreuung_AnregungeinerBetreuung.pdf Weiteres Formulat zur Anregung einer Betreuung -ausführlich - (PDF)]
+
 
*[http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/soziales/rechtliche-betreuung/fragen-zur-betreuung/formular-anregung-einer-betreuung-pdf,property=source.pdf dito (Hamburg)]
+
==Weblinks==
*[http://www2.bremen.de/justizsenator/amtsgericht-bremen/formulare/Antrag_Betreuung.pdf dito, Bremen]
+
*[http://www.gerichtsorte.de Adressen aller Amtsgerichte]
*[http://www.justiz.sachsen.de/smj/pdf/AnregungBetreuer.doc dito (Sachsen, Winword)]
+
 
 +
==Vordrucke==
 +
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
 +
*[https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/hersbruck/anregung_zur_bestellung_eines_betreuers.pdf Anregung einer Betreuerbestellung Bayern (PDF)]
 +
*[https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/zwischentext_formulare/bs_26a.pdf Anregung einer Betreuerbestellung NRW (PDF)]
 
*[http://www.buntstifte-ev.de/download/zeugnis.pdf Ärztliches Zeugnis für Betreuungsanregung (PDF)]
 
*[http://www.buntstifte-ev.de/download/zeugnis.pdf Ärztliches Zeugnis für Betreuungsanregung (PDF)]
  
Zeile 19: Zeile 23:
  
  
[[Kategorie:Arbeitshilfen]]<div id="wikia-credits"><br /><br /><small>From [http://betreuungsrecht.wikia.com Betreuungsrecht-Lexikon], a [http://www.wikia.com Wikia] wiki.</small></div>
+
[[Kategorie:Arbeitshilfen]]

Aktuelle Version vom 24. Mai 2023, 12:18 Uhr

Die Anregung an das Betreuungsgericht, für eine andere Person einen Betreuer zu bestellen, kann von jederman gegeben werden. Bestimmte Antragsbefugnisse für Familienangehörige oder den Staatsanwalt, wie im früheren Vormundschaftsrecht, gibt es nicht mehr.

Zuständig ist grundsätzlich das Betreuungsgericht (eine Abteilung des Amtsgerichtes) am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen, das ist i.d.R. der Wohnsitz.

Sinnvollerweise sollte die Anregung schriftlich erfolgen, nachstehend sind Vordruckvorschläge abgedruckt.

Als Familienangehöriger kann man zugleich beantragen, an dem Betreuungsverfahren als Verfahrensbeteiligter hinzugezogen zu werden (§ 274 Abs. 4 FamFG). Es gibt dazu einen Beschluss des Gerichtes. Gegen eine Ablehnung der Verfahrensbeteiligung besteht die Möglichkeit, binnen 14 Tage die sog. "sofortige Beschwerde" schriftlich einzulegen.

Die örtliche Betreuungsbehörde, eine Dienststelle der Kommune (Stadtverwaltung/Kreisverwaltung/Landratsamt) kann auch informiert werden.

Weblinks

Vordrucke

Klarsicht.gif

Siehe auch

Betreuungsvoraussetzung, Betreuungsverfügung